Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 26.2.2014 vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet (Bundesrats-Drucksache 77/14 vom 26.2.14). Der Entwurf wurde im Herbst 2013 nach der Richtlinie 98/34/EG als technische Vorschriften bei der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten erfolgreich notifiziert (Nummer 2013/0423/D). Nach Zustimmung des Bundesrates (voraussichtlich am 11.4.2014) kann die AwSV von der Bundesregierung – ggf. unter Berücksichtigung der Maßgabebeschlüsse – verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Vier Monate nach der Veröffentlichung wird gemäß § 73 der AwSV dann die gesamte Verordnung in Kraft treten.