Kosten für Anlagenprüfung

Die Kosten für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen setzen sich aus den Prüfkosten für die jeweilige Anlagenart (z.B. Heizöltank, Betriebsstofflager, Werkzeugmaschine, Galvanik usw.) und den Reisekosten des Sachverständigen zusammen.

Eine feste Preistabelle gibt es – wegen der Unterschiedlichkeit der einzelnen Anlagen – bei der FGMA nicht.
Ausnahmen bilden hier lediglich die Prüfungen an privaten Heizölverbraucheranlagen, wo Pauschalpreise (für die Prüfkosten) in Abhängigkeit nach Größe und Art der Prüfung (Erstmalige Prüfung / Prüfung vor Inbetriebnahme / Angeordnete Prüfung / Prüfung nach wesentlicher Änderung / Wiederkehrende Prüfung / Stilllegungsprüfung oder Nachprüfung) zur Abrechnung kommen.
Zu den Prüfkosten müssen noch die Reisekosten des Sachverständigen berücksichtigt werden.

In der Regel werden von der FGMA zwei Preisvarianten angeboten:

  • Abrechnung nach Aufwand auf Stundenbasis, wobei zurzeit ein Stundensatz von 150,00 € zzgl. MwSt. zugrunde gelegt wird.
  • Abrechnung auf der Basis eines individuell zugeschnittenen Pauschalpreises.

Reisekosten werden individuell mit dem Sachverstämdigen vereinbart.
Bei Pauschalpreisangeboten können die Reisekosten in den Endpreis integriert werden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.