FAQ zu FGMA – speziell Fachbetriebszertifizierung

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder man schließt einen Überwachungsvertrag mit einer Sachverständigenorganisation oder man wird Mitglied in einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft, wie z.B. in der FGMA.

Ja, eine Anerkennung als Fachbetrieb ist nur über eine direkte Mitgliedschaft in der FGMA möglich.

Ja, eine Mitgliedschaft in der FGMA ist unabhängig von einer gleichzeitigen Mitgliedschaft im VDMA. Allerdings gelten für solche Unternehmen andere Konditionen (Mitgliedsbeiträge). Entscheidend für die Mitgliedschaft ist, ob das Unternehmen in
den Rahmen des Überwachungsvereins passt (Bereich Metallbe- und –verarbeitung).

Die Vereinsmitglieder sind aktiv in die FGMA eingebunden. Über die verschiedenen Vereinsgremien, wie Mitgliederversammlung und Vorstand bestimmen sie die Leitlinien mit, d.h. es kann Einfluss genommen werden auf die Mitgliedsbeiträge oder das Überwachungsverfahren. Darüber hinaus ist das Engagement der Unternehmen für die Belange des Umweltschutzes sehr viel höher, da Mitglied im Verein das Unternehmen (Vorstand, Geschäftsführung) ist und nicht, wie im anderen Fall, der fachbetriebspflichtige Unternehmensteil.

Der/Die Fachbetriebsbeauftragte (Abkürzung FBB) ist die FGMA-Bezeichnung für die betrieblich verantwortliche Person nach § 62 AwSV und nicht zu verwechseln mit dem Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz. Der FBB hat die Aufgabe, als kompetenter Ansprechpartner im Mitgliedsunternehmen sowohl nach innen, d.h. gegenüber den Bedienern von Maschinen oder den Außendienstmonteuren zu fungieren, als auch nach außen, d.h. in erster Linie zur Geschäftsstelle der FGMA. Die Voraussetzungen, die ein FBB erfüllen muss, sind im § 62 AwSV normiert.

Selbstverständlich. Die Teilnahme an der Schulung ist vollkommen unabhängig von einer Mitgliedschaft in der FGMA oder im VDMA.