Im Jahr 1995 erhielt die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA) erstmalig die Zulassung als Technische Überwachungsorganisation / Sachverständigenorganisation (SVO) durch das Hessische Umweltministerium. Die FGMA wurde bereits acht Jahre zuvor gegründet, um für die Mitgliedsunternehmen des VDMA die Zertifizierung zum Fachbetrieb nach Wasserhaushaltgesetz organisieren zu können. Mit der Anerkennung als Sachverständigenorganisation deckt die FGMA alle Bereiche von Prüfungen im sogenannten anlagenbezogenen Gewässerschutz ab. D.h., neben der Fachbetriebsanerkennung darf die FGMA auch alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – dazu zählen u.a. Hydraulikanlagen, Lackieranlagen, Gefahrstoffläger und Altölbehälter – wasserrechtlich prüfen. Die Anerkennung als SVO ist stets befristet. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 erhielt die FGMA den Bescheid, dass die Anerkennung für fünf weitere Jahre ausgesprochen wurde und somit bis zum 31. Januar 2019 gilt.