Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V.
Aufgaben, Ziele und Grundsätze
Der anlagenbezogene Gewässerschutz, d.h. insbesondere Paragraf 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG vom 31.07.2009), fordert für Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, eine besondere Sorgfaltspflicht, um den ungewollten Austritt dieser Stoffe zu verhindern.
Dazu gehört u.a., dass an diese Anlagen Anforderungen an Beschaffenheit und Betrieb gestellt werden. Bestimmte Anlagen müssen regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden und dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben errichtet, instandgesetzt, innen gereinigt und stillgelegt werden.
Die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA) ist eine Solidargemeinschaft auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes, gegründet und getragen von engagierten Unternehmen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus. Ihre Umweltschutzdienstleistungen beruhen auf folgenden Grundsätzen:
- Alle Aktivitäten der FGMA verfolgen das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zu verbessern und den Schutz der Umwelt ganzheitlich zu gewährleisten.
- Alle Aktivitäten der FGMA haben das Ziel, die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus speziell und zielgerichtet an den Bedürfnissen der Branche orientiert zu unterstützen.
- Alle Aktivitäten der FGMA werden den Unternehmen zu wettbewerbsfähigen Kosten angeboten. Die branchenspezifische Ausrichtung und das entsprechende Know-How der FGMA erhöhen die Effektivität der Leistungen für das Unternehmen.
- Alle Aktivitäten der FGMA stehen im Interesse der die FGMA tragenden Unternehmen auf einer sicheren wirtschaftlichen Basis.
Die FGMA ist Dienstleister für den Maschinen- und Anlagenbau im Hinblick auf einen ganzheitlichen Umweltschutz!