FAQ zur FGMA – Allgemein

FGMA steht für Fachbetriebs Gemeinschaft MAschinenbau. Mit diesem Wortgebilde kommen drei Kernelemente zum Ausdruck:

  1. Fachbetriebe, das sind Unternehmen, die sich auf einem bestimmten Tätigkeitsfeld (und hier geht es um den sog. „Anlagenbezogenen Gewässerschutz“) sehr gut auskennen.
  2. Die Unternehmen haben sich zu einer Gemeinschaft, und in diesem Fall einem Verein zusammengeschlossen.
  3. Diese Unternehmen kommen in der Regel aus dem Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus, d.h. die FGMA ist eine branchenorientierte Gemeinschaft.

Andere Unternehmen z.B. aus dem Bereich Chemie oder der Eisen- und Stahlindustrie haben dementsprechend eigene Überwachungsgemeinschaften, wie z.B. ÜChem oder ÜMet.

Das Logo kommt aus der wasserrechtlichen Anerkennung der FGMA als Güte- und Überwachungsgemeinschaft nach § 57 AwSV durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vom 31.10.2017. Alle von der FGMA zertifizierten Mitgliedsunternehmen signalisieren damit nach außen (gegenüber Kunden, Behörden, Sachverständigen) ihren Fachbetriebsnachweis durch die FGMA.

Die FGMA ist organisatorisch sehr eng an den VDMA gebunden und besteht deshalb aus einer relativ kleinen Geschäftsstelle und mehreren vertraglich an die FGMA gebundenen externen Personen. D.h. feste Mitarbeiter im eigentl. Sinne gibt es nicht, Ausschreibungen für freie Stellen laufen über den VDMA. Die externen Mitarbeiter müssen die Qualitätsanforderungen der FGMA für das jeweilige Tätigkeitsfeld erfüllen.

Neben der allgemeinen Sorgfaltspflicht gilt im anlagenbezogenen Gewässerschutz insbesondere der Besorgnisgrundsatz, der besagt, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden müssen, dass dem Gewässer nichts passieren kann. Unabhängig von besonderen Anforderungen gelten dabei folgende Grundsatzanforderungen: Die Anlage selbst muss dicht sein und Undichtigkeiten müssen erkannt und zurückgehalten werden können. Um austretende wassergefährdende Stoffe zurückhalten zu können, werden deshalb häufig Auffangwannen aufgestellt.

In erster Linie ist es Sache des Anlagenbetreibers, für einen ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu sorgen. Es bietet sich aber an, dass sich Kunde und Lieferant vor Vertragsabschluss abstimmen, wer die notwendigen Schutzvorkehrungen liefert.