Verfahrensablauf der Anlagenprüfung

Die Anlagenprüfung durch Sachverständige der FGMA

Die Anlagenverordnung des Bundes (AwSV) fordert, dass bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entweder einmalig oder regelmäßig wiederkehrend von Sachverständigen einer zugelassenen Sachverständigenorganisation überprüft werden müssen.
Die Prüfleistungen und das Prüfverfahren der FGMA umfassen folgende Schritte:

  1. Die FGMA informiert den anfragenden Anlagenbetreiber über die erforderliche Anlagenprüfung (Prüfpflicht) und erarbeitet ein maßgeschneidertes, wettbewerbsfähiges Angebot.
  2. Der Anlagenbetreiber beauftragt die FGMA mit der Anlagenprüfung
  3. Die FGMA unterstützt den Anlagenbetreiber bei der Prüfungsvorbereitung durch geeignete Informationsmaterialien und Checklisten.
  4. Die FGMA wählt den geeigneten Sachverständigen aus, der mit dem Anlagenbetreiber den Prüftermin vereinbart und ggfs. weitere Prüfungsdetails bespricht.
  5. Der Sachverständige erstellt einen Prüfbericht, (Musterprüfbericht) der über die FGMA-Geschäftsstelle dem Anlagenbetreiber und der zuständigen Wasserbehörde in Kopie (falls gefordert) zugesandt wird.