Sachverständige der FGMA

Die Sachverständigen (Prüfer) der FGMA führen im Auftrag der Anlagenbetreiber die wasserrechtlichen Prüfungen gemäß § 62 WHG in Verbindung mit § 46 AwSV durch.

Alle Sachverständigen der FGMA sind bundesweit tätig und decken sämtliche Prüfbereiche ab.

Ungeachtet dessen haben die einzelnen Sachverständigen regionale Schwerpunkte und sind für bestimmte Prüfbereiche spezialisiert.