Kosten für Anlagenprüfung

Die Kosten für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen setzen sich aus den Prüfkosten für die jeweilige Anlagenart (z.B. Heizöltank, Betriebsstofflager, Werkzeugmaschine, Galvanik usw.) und den Reisekosten des Sachverständigen zusammen.

Eine feste Preistabelle gibt es – wegen der Unterschiedlichkeit der einzelnen Anlagen – bei der FGMA nicht.
Ausnahmen bilden hier lediglich die Prüfungen an privaten Heizölverbraucheranlagen, wo Pauschalpreise (für die Prüfkosten) in Abhängigkeit nach Größe und Art der Prüfung (Erstmalige Prüfung / Prüfung vor Inbetriebnahme / Angeordnete Prüfung / Prüfung nach wesentlicher Änderung / Wiederkehrende Prüfung / Stilllegungsprüfung oder Nachprüfung) zur Abrechnung kommen.

In der Regel werden von der FGMA zwei Varianten angeboten:

  • Abrechnung nach Aufwand auf Stundenbasis
  • Abrechnung auf der Basis eines individuell zugeschnittenen Pauschalpreises

Reisekosten werden individuell mit dem Sachverständigen vereinbart.
Bei Pauschalpreisangeboten können die Reisekosten in den Endpreis integriert werden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.