Verfahrensablauf zur Fachbetriebszertifizierung

Die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau organisiert für ihre Mitglieder das Überwachungsverfahren und unterstützt die Mitglieder auf dem Weg zum qualifizierten Fachbetrieb.

  1. Das Unternehmen wird Mitglied in der FGMA.
  2. Das Unternehmen bestellt mindestens einen Mitarbeiter zum sog. „Fachbetriebsbeauftragten“, der für die fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten des Unternehmens zuständig ist.
  3. Der Fachbetriebsbeauftragte macht sich sachkundig bezüglich der Regelungen des vorbeugenden Gewässerschutzes (WHG, VAwS usw.) und weist seine Kenntnisse im Rahmen einer schriftlichen Prüfung nach. (Aktuelle Schulungstermine finden Sie unter den News.)
  4. Der Fachbetriebsbeauftragte sorgt dafür, dass die ausführenden Mitarbeiter über die Anforderungen des vorbeugenden Gewässerschutzes regelmäßig informiert werden (interne Mitarbeiterunterweisungen, Erstellen von schriftlichen Arbeitsanweisungen).
  5. Auf Anforderung des FGMA-Mitgliedsunternehmens führt ein Sachverständiger der FGMA (Prüfbeauftragter) die sog. Aufnahme-Überwachungsprüfung am Standort des Unternehmens durch. Bestandteile dieser Aufnahme-Überwachungsprüfung sind:
    • Überprüfung der personellen Voraussetzungen
    • Überprüfung der Ausrüstungsgegenstände
    • Überprüfung der Informationsweitergabe an Mitarbeiter
  6. Der Prüfbeauftragte leitet den Prüfbericht der Aufnahme-Überwachungsprüfung an die Technische Leitung der FGMA weiter.
  7. Die Technische Leitung der FGMA beurteilt die Aufnahme-Überwachungsprüfung und empfiehlt die Verleihung des Überwachungszeichens (ggf. mit Auflagen).
  8. Die Geschäftsführung der FGMA verleiht dem FGMA-Mitglied das Überwachungszeichen als Fachbetriebsnachweis im Sinne WHG.
  9. Nach Aufforderung durch die Geschäftsstelle findet mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren eine Regelüberwachungsprüfung am Unternehmensstandort statt. Diese Prüfung wird – analog zur Aufnahmeüberwachungsprüfung – ebenfalls von einem Prüfbeauftragten der FGMA durchgeführt.