Der Weg zum FGMA-Fachbetrieb

Das Recht zur Führung des Überwachungszeichens der FGMA als Nachweis der Fachbetriebsqualifikation im Sinne von § 62 AwSV kann nur Mitgliedern der Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V., die sich dem Überwachungsverfahren der Solidargemeinschaft erfolgreich unterzogen haben, verliehen werden.

Die Mitgliedschaft steht allen Unternehmen zur Verfügung, die

  • Produkte des Maschinen- und Anlagenbaus herstellen oder betreiben,
  • Dienstleistungen an Anlagen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus ausführen,
  • in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und
  • Tätigkeiten gemäß den Vorgaben in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus durchführen

Durch das Überwachungsverfahren wird die Qualifikation des Mitgliedsunternehmens als Fachbetrieb nachgewiesen.

Die zentrale Aufgabe der FGMA besteht darin, die Mitglieder auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes im Sinne eines ganzheitlichen Umweltschutzes branchenkundig zu unterstützen.

Im Rahmen dieser Aufgabenstellung bietet die FGMA ihren Mitgliedern u.a. folgende Leistungen und Dienste an:

* Organisation und Abwicklung des Überwachungsverfahrens für die Fachbetriebszertifizierung, Bereitstellung kompetenter und neutraler Fachprüfer
* Anlagenprüfung durch qualifizierte Sachverständige
* Schulungs- und Informationsveranstaltungen
* Branchenbezogener Erfahrungsaustausch im Hinblick auf den anlagenbezogenen Gewässerschutz
* Hilfestellung durch umfangreiches Informationsmaterial wie Checklisten und Präsentationsfolien
* Unterstützung und Beratung bei der Klärung von Einzelfallfragestellungen
* Verwendung des Überwachungszeichens auch für werbliche Zwecke

Im Rahmen der Mitgliedschaft und des Überwachungsverfahrens der FGMA fallen für das Mitglied zur Zeit folgende Kostenarten an:

1. Die jährlich erhobenen Umlagen zur Kostendeckung des Vereins
* Für Unternehmen, die gleichzeitig Mitglied im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
sind: € 340,00
* Für Unternehmen, die nicht gleichzeitig Mitglied im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
sind: € 540,00

Diese Preise gelten pro Fachgruppe

2. Der Beitrag für die Überwachungsprüfungen durch die Fachprüfer
* Aufnahme-Überwachungsprüfung; bei einer Fachgruppe und einem Fachbetriebsbeauftragten € 280,00
* zweijährliche Regel-Überwachungsprüfung; bei einer Fachgruppe und einem Fachbetriebsbeauftragten € 230,00

Bei mehreren Fachgruppen und mehreren Fachbetriebsbeauftragten gelten gestaffelte Tarife. Die genauen Kosten können der Beitrags-und Gebührenordnung der FGMA entnommen werden.

3. Die Teilnahmegebühren für spezielle Schulungsveranstaltungen und Seminare
* Qualifizierungsschulung für Fachbetriebsbeauftragte € 345,00 + Prüfungsgebühr € 50,00/Teilnehmer zzgl. MwSt.
* Fortbildungsveranstaltungen € 345,00/Teilnehmer zzgl. MwSt.
* Fortbildungsveranstaltungen Online-Seminar € 295,00/Teilnehmer zzgl. MwSt.

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau stärkt mit diesem Dienstleistungsspektrum die Leistungsfähigkeit seiner Mitglieder auf dem Gebiet des Gewässerschutzes gegenüber Behörden und Kunden.
Sie können direkt den Antrag auf Mitgliedschaft online stellen oder das Antragsformular downloaden.